In ihrem Testament vom 15. Oktober 1966 und nach dem Willen ihres verstorbenen Mannes verfügte Christine Kiefer die Errichtung einer Stiftung, in die Teile ihres Vermögens fließen sollte.
Der Stiftungszweck :
1) Errichtung und Pflege einer Gedächnisstätte für Thomas von Kempen in Kempen
2) Förderung der Erforschung des Lebens und Lebenswerkes des Thomas von Kempen sowie der Verbreitung seiner Schriften
3) Durchführung und Förderung von Veranstaltungen mit Bezug zum Lebenswerk des Thomas von Kempen
4) Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Gaben an die Kempener Schuljugend anlässlich des traditionellen jährlichen St. Martinszuges
Christine Kiefer benannte Theo Koth und dessen Sohn Rechtsanwalt Günter Koth als Testamentsvollstrecker.
Der Innenminister des Landes NRW genehmigte am 17.12.1979 die
Thomas-Stiftung Eheleute Heinrich und Christine Kiefer
und der Regierungspräsident in Düsseldorf trug sie in das Verzeichnis der selbstständigen Stiftungen ein.
Der Vorstand bestand aus den beiden Testamentsvollstreckern.
Am 12. November 1990 setzte Theo Koth seine Tochter Angela Janssen und seinen Schwiegersohn Dipl. Kfm. H.W. Janssen als Vorstand ein.