DIE STIFTUNG

In ihrem Testament vom 15. Oktober 1966 und nach dem Willen ihres verstorbenen Mannes verfügte Christine Kiefer die Errichtung einer Stiftung, in die Teile ihres Vermögens fließen sollte.

 

Der Stiftungszweck :

 

 

1) Errichtung und Pflege einer Gedächnisstätte für Thomas von Kempen in Kempen

2) Förderung der Erforschung des Lebens und Lebenswerkes des Thomas von Kempen sowie der Verbreitung seiner Schriften

3) Durchführung und Förderung von Veranstaltungen mit Bezug zum Lebenswerk des Thomas von Kempen

4) Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Gaben an die Kempener Schuljugend anlässlich des traditionellen jährlichen St. Martinszuges

 

Christine Kiefer benannte Theo Koth und dessen Sohn Rechtsanwalt Günter Koth als Testamentsvollstrecker.

 

Der Innenminister des Landes NRW genehmigte am 17.12.1979  die

Thomas-Stiftung Eheleute Heinrich und Christine Kiefer

und der Regierungspräsident in Düsseldorf trug  sie in das Verzeichnis der selbstständigen Stiftungen ein.

Der Vorstand bestand aus den beiden Testamentsvollstreckern.

 

Am 12. November 1990 setzte Theo Koth seine Tochter Angela Janssen und seinen Schwiegersohn Dipl. Kfm. H.W. Janssen als Vorstand ein.

Theo Koth und Rechtsanwalt Günther Koth

1979